Informationen zum Service von Taxi Röthig aus Hoyerswerda

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Unsere Taxiregeln und allgemeine Taxiverordnungen

Gern möch­ten wir Sie an die­ser Stel­le auf ei­ni­ge Punk­te aus un­se­ren Ta­xi­re­geln und un­se­rer Ta­xi­ver­ord­nung hin­wei­sen. Im­mer wie­der fra­gen uns Fahr­gäs­te, wie sich der Preis ei­ner Ta­xi­fahrt zu­sam­men­setzt und ob die­ser ver­han­del­bar ist. Die Re­geln da­zu sind ein­deu­tig: In­ner­halb des Pflicht­fahr­be­reichs – der ge­sam­te ehe­ma­li­ge Land­kreis Ho­yers­wer­da – müs­sen un­se­re Chauf­feu­re nach Ta­xa­me­ter fah­ren. An­ders sieht es au­ßer­halb des Pflicht­fahr­be­reichs aus. Hier kann der Preis un­ter Um­stän­den durch Sie und den Chauf­feur in­di­vi­du­ell ver­han­delt wer­den. Fra­gen Sie am bes­ten vor Fahrt­an­tritt, ob der Preis ver­han­del­bar ist.

Pflichtfahrbereich der Stadt Hoyerswerda

Bei un­se­rem Pflicht­fahr­be­reich han­delt es sich um den be­hörd­lich fest­ge­leg­ten Be­reich, in­ner­halb des­sen Gren­zen wir zur Fahrt nach Ta­xa­me­ter ver­pflich­tet sind. In­ner­halb des Pflicht­fahr­be­reichs herrscht – ab­ge­se­hen von der Pflicht zur Ab­rech­nung per Ta­xa­me­ter – auch die so­ge­nann­te Be­triebs­pflicht. Dies be­deu­tet, dass wir in­ner­halb die­ses Be­reichs kei­ne Fahr­ten ab­leh­nen dür­fen. Sprich: Wir müs­sen auf Ver­lan­gen je­den Fahr­gast be­för­dern. Der Pflicht­fahr­be­reich um­fasst in un­se­rem Fall den ge­sam­ten ehe­ma­li­gen Land­kreis Ho­yers­wer­da. Ne­ben der Stadt Ho­yers­wer­da ge­hö­ren auch die um­lie­gen­den Ge­mein­den wie Berns­dorf und Els­ter­hei­de da­zu.

Gemeinde Orts- und Gemeindeteile
Stadt Hoyers­werda Bröthen/Michalken, Dörgenhausen, Neida, Knappenrode, Kühnicht, Schwarzkollm, Zeißig
Bernsdorf Großgrabe, Saxonia, Straßgräbchen, Zeißholz
Elsterheide Bergen, Bluno, Geierswalde, Klein-Partwitz, Nardt, Neuwiese, Sabrodt, Seidewinkel, Tätzschwitz
Lauta Lauta Dorf, Lauta Stadt, Laubusch, Johannisthal, Leippe-Torno
Lohsa Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Groß-Särchen, Hermsdorf, Koblenz, Litschen, Lippen, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling, Weißig, Weißkollm
Spreetal Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt/Spree, Spreetal, Spreewitz, Zerre
Wiednitz Heide
Wittichenau Brischko, Dubring, Hoske, Keula, Kotten, Maukendorf, Neudorf, Rachlau, Saalau, Sollschwitz, Spohla

Beförderungsentgelte

Ab­schlie­ßend noch ei­ni­ge Er­läu­te­run­gen zu un­se­ren Prei­sen. Das Be­för­de­rungs­ent­gelt be­steht aus dem Grund­preis, dem Ki­lo­me­ter­preis, dem Zeit­preis (Entgelt für Wartezeit pro Stunde, auch verkehrsbedingte Wartezeit) und Zu­schlä­gen. Ganz wich­tig da­bei: Der Fahr­preis bleibt un­ab­hän­gig von der An­zahl der be­för­der­ten Per­so­nen im­mer gleich. Ein Ein­zel­ner zahlt al­so den­sel­ben Ta­xi­preis wie ei­ne Grup­pe von vier Per­so­nen.

Für die Ermittlung des Beförderungsentgeltes im Pflichtfahrbereich werden festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet nur einen Auszug.

Kategorie Tarif / Leistung Beschreibung & Zeitraum Preis
Grundgebühren Grundpreis Gilt für Tarifstufe I, II und III 4,50 €
Fortschaltbetrag Bereitstellung (Schalteinheit im Taxameter)* 0,10 €
Wegtarife Tarifstufe I Anfahrt 1,30 € / km
Tarifstufe II Besetzt-km: Werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr 2,50 € / km
Tarifstufe III Besetzt-km: Werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig 2,70 € / km
Zeittarif Wartezeit Vor Beginn bzw. während der Fahrt (für alle Tarifstufen) 45,00 € / h
Zuschläge Großraumtaxen Zuschlag ab 5 Personen 7,00 €

SAB- Förderung 

Förderzeitraum:

10.06.2024 – 31.05.2026

Gefördert durch:

JTF

Zweck der Förderung:

Investition zum Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte eines Taxiunternehmens durch Austausch der Taxameter, Anschaffung neuer Hardware und Vermittlungssoftware sowie Installation von Ladeinfrastruktur zur Sicherung der bestehenden Dauerarbeitsplätze

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