Hintergrundinformationen zu unserem Service
Unsere Taxiregeln und allgemeine Taxiverordnungen
Gern möchten wir Sie an dieser Stelle auf einige Punkte aus unseren Taxiregeln und unserer Taxiverordnung hinweisen. Immer wieder fragen uns Fahrgäste, wie sich der Preis einer Taxifahrt zusammensetzt und ob dieser verhandelbar ist. Die Regeln dazu sind eindeutig: Innerhalb des Pflichtfahrbereichs – der gesamte ehemalige Landkreis Hoyerswerda – müssen unsere Chauffeure nach Taxameter fahren. Anders sieht es außerhalb des Pflichtfahrbereichs aus. Hier kann der Preis unter Umständen durch Sie und den Chauffeur individuell verhandelt werden. Fragen Sie am besten vor Fahrtantritt, ob der Preis verhandelbar ist.
Anlage 1 zu § 1 Abs. 3
Pflichtfahrbereich der Stadt Hoyerswerda
(In diesem Bereich ist der Preis nicht verhandelbar.)
Bei unserem Pflichtfahrbereich handelt es sich um den behördlich festgelegten Bereich, innerhalb dessen Grenzen wir zur Fahrt nach Taxameter verpflichtet sind. Innerhalb des Pflichtfahrbereichs herrscht – abgesehen von der Pflicht zur Abrechnung per Taxameter – auch die sogenannte Betriebspflicht. Dies bedeutet, dass wir innerhalb dieses Bereichs keine Fahrten ablehnen dürfen. Sprich: Wir müssen auf Verlangen jeden Fahrgast befördern. Der Pflichtfahrbereich umfasst in unserem Fall den gesamten ehemaligen Landkreis Hoyerswerda. Neben der Stadt Hoyerswerda gehören auch die umliegenden Gemeinden wie Bernsdorf und Elsterheide dazu.
Gemeinde
Orts- und Gemeindeteile
Stadt Hoyerswerda
Bröthen/Michalken, Dörgenhausen, Neida, Knappenrode, Kühnicht, Schwarzkollm, Zeißig
Bernsdorf
Großgrabe, Saxonia, Straßgräbchen, Zeißholz
Elsterheide
Bergen, Bluno, Geierswalde, Klein-Partwitz, Nardt, Neuwiese, Sabrodt, Seidewinkel, Tätzschwitz
Lauta
Lauta Dorf, Lauta Stadt, Laubusch, Johannisthal, Leippe-Torno
Lohsa
Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Groß-Särchen, Hermsdorf, Koblenz, Litschen, Lippen, Mortka, Riegel, Steinitz, Tiegling, Weißig, Weißkollm
Spreetal
Burg, Burghammer, Burgneudorf, Neustadt/Spree, Spreetal, Spreewitz, Zerre
Wiednitz
Heide
Wittichenau
Brischko, Dubring, Hoske, Keula, Kotten, Maukendorf, Neudorf, Rachlau, Saalau, Sollschwitz, Spohla
Beförderungsentgelte
Abschließend noch einige Erläuterungen zu unseren Preisen. Das Beförderungsentgelt besteht aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis, dem Zeitpreis (Entgelt für Wartezeit pro Stunde, auch verkehrsbedingte Wartezeit) und Zuschlägen. Ganz wichtig dabei: Der Fahrpreis bleibt unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen immer gleich. Ein Einzelner zahlt also denselben Taxipreis wie eine Gruppe von vier Personen.
Für die Ermittlung des Beförderungsentgeltes im Pflichtfahrbereich werden festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle beeinhaltet nur einen Auszug.
Fortschaltbetrag:
Bereitstellung
0,10 €
Grundpreis für Tarifstufe I, II und III
4,50 €
Wegtarife
Tarifstufe I
Anfahrt
1,30 €
Kilometerpreis
Tarifstufe II
Besetzt-km
2,50 €
Kilometerpreis
werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr
Tarifstufe III
Besetzt-km
2,70 €
Sonn-/ Feiertags- und Nachttarif Kilometerpreis
werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr
Sonn- und Feiertags ganztägig
Zeittarif
vor Beginn bzw. während der Fahrt
45,00 €/h
für alle Tarifstufen
Zuschläge
d) Zuschlag ab 5 Personen (Großraumtaxen)
*Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheiten (Fortschaltbetrag) von jeweils 0,10 € angezeigt.
7,00€