Anlage 3 zu § 4 Abs. 1
Taxiplätze in der Stadt Hoyerswerda
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Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen und mit dem Verkehrszeichen 229 der Anlage 2 zur StVO gekennzeichneten Taxiplätzen (§ 47 Abs. 1 PBefG) bereitgehalten werden.
Taxiplätze in der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda
- Taxistand am Bahnhof 12 Plätze
- Taxistand Lausitzer Platz 4 Plätze
- Taxistand Lipezker Platz 3 Plätze
- Taxistand Haltepunkt Hoyerswerda – Neustadt 4 Plätze
- Taxistand Altstadt Markt 2 Plätze
- Taxistand Busbahnhof L.-Herrmann-Straße 3 Plätze