Taxiordnung
   

 

Taxitarifordnung des Landkreises Bautzen

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Anlage 3 zu § 4 Abs. 1 
Taxiplätze in der Stadt Hoyerswerda

Zu Ausdrucken der kompletten Taxiverordnung klicken Sie bitte hier.

Taxen dürfen nur an behördlich zugelassenen und mit dem Verkehrszeichen 229 der Anlage 2 zur StVO gekennzeichneten Taxiplätzen (§ 47 Abs. 1 PBefG) bereitgehalten werden.

Taxiplätze in der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda

  1. Taxistand am Bahnhof 12 Plätze 
  2. Taxistand Lausitzer Platz 4 Plätze 
  3. Taxistand Lipezker Platz 3 Plätze  
    Taxistand am Lipezker Platz Hoyerswerda 
  4. Taxistand Haltepunkt Hoyerswerda – Neustadt 4 Plätze 
  5. Taxistand Altstadt Markt 2 Plätze 
  6. Taxistand Busbahnhof L.-Herrmann-Straße 3 Plätze
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