Taxiordnung
   

 

Taxitarifordnung des Landkreises Bautzen

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Anlage 2 zu § 2 - Beförderungsentgelte

Zum Ausdrucken der kompletten Taxiverordnung klicken Sie bitte hier.

Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis (Einschaltentgelt), dem Kilometerpreis (Besetztfahrtentgelt), dem Zeitpreis (Entgelt für Wartezeit pro Stunde, auch verkehrsbedingte Wartezeit) und den Zuschlägen zusammen.

Für die Ermittlung des Beförderungsentgeltes im Pflichtfahrbereich werden festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle beeinhaltet nur einen Auszug. Klicken Sie bitte hier um die komplette Tarifordnung auszudrucken.

Fortschaltbetrag; 
Grundpreis für Tarifstufe I, II und III
Bereitstellung   0,10 €
2,30 €

Wegtarife:     
Tarifstufe I
Kilometerpreis
Anfahrt  0,70 €
Tarifstufe II
Kilometerpreis
Besetzt-km
werktags von
06:00-22:00 Uhr
1,40 €
Tarifstufe III
Sonn-/Feiertags- und Nachttarif
Kilometerpreis
Besetzt-km
werktags von
06:00-22:00 Uhr
Sonn- und Feiertags
ganztägig
1,50 €

Zeittarif für alle Tarifstufen:

vor Beginn bzw. während der Fahrt 15,00 €/h
Zuschläge:
a) Größere und sperrige Güter
b) Kleintiere oder Tierbehälter, (Blindenhunde werden frei Befördert.)
c) Kinderwagen, Fahrräder
d) Zuschlag ab 5 Personen (Großraumtaxen)
pro Stück 
pro Tier

1,00 €
1,00 €
1,00 €
3,00 €
Die Anzahl der Zuschläge von a nach c darf 5 nicht überschreiten.        5,00 €
     
Die Anzahl der Zuschläge von b) bis d) darf 10 Zuschlagsgrundbeträge Höchstbetrag 5,00€) nicht überschreiten.  
* Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheiten Fortschaltbetrag) von jeweils 0,10 € angezeigt.  

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