Anlage 2 zu § 2 - Beförderungsentgelte
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Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis (Einschaltentgelt), dem Kilometerpreis (Besetztfahrtentgelt), dem Zeitpreis (Entgelt für Wartezeit pro Stunde, auch verkehrsbedingte Wartezeit) und den Zuschlägen zusammen.
Für die Ermittlung des Beförderungsentgeltes im Pflichtfahrbereich werden festgesetzt. Die nachfolgende Tabelle beeinhaltet nur einen Auszug. Klicken Sie bitte hier um die komplette Tarifordnung auszudrucken.
| Fortschaltbetrag; Grundpreis für Tarifstufe I, II und III |
Bereitstellung | 0,10 € 2,30 € |
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| Wegtarife: | |||
| Tarifstufe I Kilometerpreis |
Anfahrt | 0,70 € | |
| Tarifstufe II Kilometerpreis |
Besetzt-km werktags von 06:00-22:00 Uhr |
1,40 € | |
| Tarifstufe III Sonn-/Feiertags- und Nachttarif Kilometerpreis |
Besetzt-km werktags von 06:00-22:00 Uhr Sonn- und Feiertags ganztägig |
1,50 € | |
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Zeittarif für alle Tarifstufen: |
vor Beginn bzw. während der Fahrt | 15,00 €/h | |
| Zuschläge: a) Größere und sperrige Güter b) Kleintiere oder Tierbehälter, (Blindenhunde werden frei Befördert.) c) Kinderwagen, Fahrräder d) Zuschlag ab 5 Personen (Großraumtaxen) |
pro Stück pro Tier |
1,00 € 1,00 € 1,00 € 3,00 € |
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| Die Anzahl der Zuschläge von a nach c darf 5 nicht überschreiten. | 5,00 € |
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| Die Anzahl der Zuschläge von b) bis d) darf 10 Zuschlagsgrundbeträge Höchstbetrag 5,00€) nicht überschreiten. | |||
| * Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheiten Fortschaltbetrag) von jeweils 0,10 € angezeigt. | |||