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Krankentransportfahrten oder kurz Krankenfahrten werden von Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. In den meisten Fällen wird Ihr Arzt dies bestätigen.

Bei Einweisungen bzw. Entlassungen aus Krankenhäusern, Hospitälern und ähnlichen Einrichtungen werden die Kosten bereits ohne vorherige Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse übernommen.

Sollten Sie als Patient nicht von einer Zuzahlung befreit sein, müssen Sie einen Eigenanteil von 10% des Fahrpreises, mindesten 5 EUR und höchstens 
10 EUR übernehmen. Viele Patienten, vor allem ältere, wissen gar nicht, dass sie bei Überschreiten des Eigenanteils einen Anspruch auf Befreiung von Zuzahlungen in Hinsicht auf Patienten- oder Krankentransportentkosten und Arzneimittel haben. Oder haben Sie schon gewusst, dass Sie bei einer Überzahlung Geld von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen?

Es lohnt sich, uns kostenlos unter 0800 40 40 10 1 anzurufen. Wir beraten Sie gern an der Taxi-Funk-Zentrale am Fließhof.

Im Zweifel fragen Sie uns oder Ihren Arzt.

Auch Bestrahlungsfahrten, im Volksmund auch Fahrten zur Chemo oder Chemotherapie bzw. Serienbehandlung bezeichnet, sind ebenfalls Leistungen, die von Ihrer Krankenkassen in der Regel übernommen werden.

Unsere Taxifahrer bringen Sie zur Dialyse und holen Sie auch wieder ab.

Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Patientenmerkblatt.

Klicken Sie hier um die Ausfüllhinweise für die Krankenbeförderung anzusehen.

Ausfüllhinweise für die Krankenbeförderung

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