Welche Freiheiten hat der Fahrer bei der Preisbestimmung? |
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| Wie bereits auf der Seite "Fahrpreis" erklärt, werden die Preise vom Landkreis Bautzen, vorgegeben. Danach ist innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes bei der normalen Taxifahrt ( keine Krankenfahrt, keine Kurierfahrt oder kein Anrufsammeltaxi, usw. ) grundsätzlich nach Taxameter zu fahren. Abweichungen nach oben oder unten sind nicht zugelassen. Außerhalb des Pflichtfahrbereich, dazu zählt der gesamte ehemalige Kreis Hoyerswerda, kann ab der ehemaligen Kreisgrenze der Preis frei vereinbart werden. In wie weit sich der Fahrer auf Preisverhandlungen einlässt, ist seine Entscheidung und hängt natürlich im Einzelfall auch von den Umständen, der Entfernung und seiner Laune ab. | |
| Grundsätzlich gilt für alle Taxen eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt der gleiche Tarif. Egal ob VW-Passat -Golf oder BMW oder Merceds -S-Klasse. Also Taxen mit HY oder BZ im Kennzeichen sind alle gleich teuer, alle mit KM im Kennzeichen ebenso. | |
Entstehen mir Kosten, wenn mein Taxi im Stau steht und wie ist es wenn mein Taxi eine Panne hat oder andere Umstände eine Weiterfahrt verhindern? |
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| Bei einer Unfallbeteiligung des Taxis, bei Hilfeleistungen im Rahmen der gesetzliche Hilfeleistung, also erster Hilfe am Unfallort, Polizeikontrollen oder technischen Mängeln am Taxi und grundsätzlich bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmen zu vertreten sind, wird keine Wartezeit berechnet. In diesen Fällen ist und wird die Uhr gestoppt. | |
| Staus und Ampeln zählen nicht dazu. Diese Wartezeiten sind zwar für den Kunden ärgerlich, sie sind aber ganz normale Verkehrsbedingungen, die man aber auch erfährt, wenn man mit dem eigenen Auto fährt, und somit sind diese Wartezeiten nicht vom Taxiunternehmen zu vertreten. Die Preise dafür sind ebenfalls schon unter "Fahrpreise" erläutert. | |
Ist ein Bus mit 8 Fahrgastplätzen teurer als ein PKW ? |
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| Bei einer Fahrt mit bis zu 4 Personen im Bus fällt der gleiche Preis wie im PKW an, erst ab der 5. Person kommt ein Zuschlag von 3,00 € dazu. |
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Berechnet sich der Fahrpreis pro Person oder pro Fahrzeug? |
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| Bei normalen Taxifahrten gilt der Preis immer für das ganze Auto: Alle Mitfahrer teilen sich einen Preis. Fährt aber das Taxi im Linienverkehr, wie beim Anrufsammeltaxi oder bei Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Schulen, Krankenhäusern usw., kann davon abgewichen werden. |
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Fahrten zu Arztbesuchen, Serienbehandlungen, Einweisungen in das Krankenhaus oder andren Krankenfahrten |
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| Krankenhauseinweisung in oder Entlassung aus medizinischen Einrichtungen gilt: Hat der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt, trägt die Krankenkasse ohne vorherige Bestätigung die Kosten für das Taxi. Der Fahrgast trägt, wenn er nicht zuzahlungsbefreit ist, lediglich 10% pro Fahrt als Eigenanteil, mindestens 5,- €, höchstens 10,- €. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir als Taxiunternehmen. | |
| Sonstige Fahrten zu Arztbesuchen, Serienbehandlungen usw. ist die Kostenübernahme vor der Fahrt mit der Krankenkasse zu klären. | |
Wie muß eine Verodnung einer Krankenbeförderung ( Transportschein ) richtig vom Arzt ausgefüllt sein? |
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| Ausfüllen des Transportscheines. | |
Übrigens haben wir Verträge mit allen Krankenkassen zur Abrechnung der Taxifahrten. |
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